21.07.2026

Leihmutterschaft in der Schweiz

verfasst von Philipp Skarupinski

Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind in der Schweiz unzulässig. Das schweizerische Verbot verhindert die Leihmutterschaft nicht vollständig, sondern verlagert sie häufig ins Ausland. Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten bei Abstammung, Elternschaft und Staatsangehörigkeit des Kindes. Die unterschiedlichen Rechtsordnungen führen dazu, dass die soziale Elternschaft und die rechtliche Elternschaft auseinanderfallen können. Teilweise muss ein Wunschelternteil das eigene Kind später adoptieren. Das zeigt, dass die derzeitige Rechtslage nicht nur die Erwachsenen, sondern vor allem das Kind betrifft. Es stellt sich ausserdem die Frage, ob ein nationales Verbot tatsächlich Frauen schützt oder ob es lediglich dazu führt, dass Leihmutterschaften in Ländern mit geringeren Schutzstandards stattfinden. Gleichzeitig entsteht eine soziale Ungleichheit, weil sich nur finanzstarke Paare diesen Weg leisten können. Der Bedarf an Leihmutterschaften nimmt aktuell zu, aber Paare benötigen eine rechtlich fundierte Rechtsberatung.